Ohne Deutsch keine Mindestsicherung

Die Bundesregierung hat sich kürzlich im Rahmen einer Regierungsklausur auf eine neue bundesweite Regelung zur Mindestsicherung geeinigt. Zentraler Punkt des Gesetzes wird dabei die Sprachkenntnis der Sozialhilfewerber sein. So werden die Deutschkenntnisse künftig der Schlüssel zum Zugang der vollen Mindestsicherung sein. Ebenso werden weitere Qualifizierungsmaßnahmen, wie eine unterschriebene Integrationsvereinbarung und ein abgeschlossener Wertekurs, vorausgesetzt.

Für die Welser Freiheitlichen wird damit ein längst überfälliger Weg eingeschlagen. In der Stadt Wels wird bereits seit dem Vorjahr bei einer Nichtteilnahme oder Verweigerung eines Deutschkurses die bedarfsorientierte Mindestsicherung laut einem festgelegten Stufenplan um bis zu 50 Prozent gekürzt. Dies ist im Gesetz bereits jetzt klar geregelt und wird im Bedarfsfall von der FPÖ-Sozialreferentin auch sinngemäß vollstreckt.

Die Sprachkenntnis ist ein Erfolgsfaktor zur erfolgreichen Integration. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse gibt es künftig keine volle Mindestsicherung.